Hotel Restauracja Mużakowski

Hotelordnung

§1. Gegebstand der Hotelordnung

1. Diese Hotelordnung enthält die Regelungen zur Erbringung von Dienstleistungen, Haftbestimmungen für Hotelgäste und Hotel, sowie Aufenthaltsregelungen auf dem Gelände von Hotel Mużakowski Health Resort GmbH & Co. KG, weiter “Hotel” genannt und ist ein integraler Bestandteil von dem Vertrag, zu dem es zu Stande kommt durch die Buchung, die Anzahlung oder die Bezahlung von dem ganzen Betrag für den Aufenthalt. Die Kenntnisnahme und das Einverständnis der Hotelordnung gilt mit einer der oben genannten Tätigkeiten als bestätigt.
2. Die Hotelordnung gilt für alle Gäste, die sich sowohl im Innen – als auch im Außenbereich des Hotels befinden.
3. Die Hotelordnung befindet sich an der Hotelrezeption, in jedem Hotelzimmer und auf der Webseite des Hotels unter: www.hotel-muzakowski.pl

§2. Der Hoteltag

1. Das Zimmer wird nur für volle Hoteltage gebucht, d.h. von 15:00 bis 10:00 Uhr am nächsten Tag.
2. Falls der Hotelgast seinen Aufenthalt verlängern möchte, ist dies bis 11:00 Uhr am letzten Tag, an dem der Aufenthalt zu Ende ist, zu machen. Das Hotel wird den Wunsch im Rahmendes Möglichen berücksichtigen.
3. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Aufenthaltsverlängerung des Gastes im Hotel abzulehnen, falls esnicht für den bisheringen Aufenthalt voll bezahlt worden ist oder wenn der Gast während seines Aufenthaltes die Hotelordnung grob verletzt hat.
4. Werden Sachen im Zimmer gelassen oder wird das Zimmer nicht bis 15:00 Uhr am Tag des Check-Outs verlassen, so wird der Aufenthalt automatisch um einen Hoteltag verlängert.

§3. Buchung und Anmeldung

1. Die Grundlage für die Anmeldung ist die Vorlage eines gültigen Dokuments mit einem Lichtbild.
2. Der Gast darf das Zimmer an Drittpersonen nicht übergeben.
3. Nicht angemeldete Personen dürfen sich im Hotelzimmer von 8:00-22:00 Uhr aufhalten. Der Aufenthalt von unangemeldeten Personen im Hotelzimmer nach 22:00 Uhr ist mit dem Einverständnis des Gastes gleichbedeutend, dass diese Personen in seinem Zimmer gebührenpflichtig unterbracht werden. Die Unterbringung jeder zusätzlichen Person wird nach dem Preis des Zusatzbettes nach aktuell geltenden Hotelpreisen berechnet.

§4. Verantwortung der Gäste

1. Im Hotel herrscht eine Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr.
2. Das Benehmen von Hotelgästen und anderen Pesonen soll den ruhigen Aufenthalt von anderen Gästen nicht stören. Das Hotel kann den weiteren Aufenthalt einer Person verweigern, die diese Regel verletzt hat. 3. Im Hotel gilt ein striktes Rauchverbot. Im Fall vom Missbrauch dieses Verbotes kann eine Strafe in Höhe von 200zł angeordnet werden. Dabei hat das Hotel das Recht von dem Gast eine Entschädigung zu verlangen, die höher als die vertragliche Strafe ist, wenn der Schaden großer als die Höhe der Strafe ist.
4. Beim Verlasse des Zimmers ist der Gast verpflichtet, das Zimmer gehörig abzusichern, so dass der Zugang von Drittpersonen nicht möglich ist. Bei der Abwesenheit des Gastes im Zimmer, müssen alle Fenster und Türen geschlossen bleiben, das Licht ausgeschaltet sei, die Wasserhähne zugedreht sein und jegliche Elektrogeräte ausgeschaltet sein.
5. Der Gast trägt volle Haftung für jegliche Beschädigungen und Zerstörungen von der Zimmer – und Hotelausstattung, die er oder ihn besuchende Personen verursacht haben. Der Gast soll umgehend die Rezeption verständigen.
6. Im Fall von Verlust oder Zerstörung des Zimmerschlüsseles, wird der Gast mit einer vertragliche Strafe in Höhe von 50zł belastet.

§5. Haftung des Hotels

1. Das Hotel hafter für Verluste oder Schäden am eingebrachten Eigentum derjenigen Personen, die Dienstleistungen des Hotels in Anspruch nehmen, nach den allgemeinen Vorschriften des polnischenZivilgesetzbuches.
2. Der Gast sollumgehend die Rezeption verständigen, sobald er den Schaden festgestellt hat.
3. Das Hotel haftet für Verluste oder Schäden am eingebrachten Eigentum vom ercheblichen Wert, d.h. vom Geld, von Wertpapieren, Wertgegenständen, Gegenständen vom wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert in voller Höhe nur, wenn diese Tresor aufgebaut werden.
4. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Aufbewahrung von Gegenständen mit einem erheblichen Wert, grössere Geldbeträge, sichercheitsgefährdende, sowie sperrige Gegenstände, die sich nicht im Tresor deponieren lassen, zu verweigern.
5. Der Hotelparkplatz ist nicht bewacht. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schäden, die sich auf dem Parkplatz befindenden Fahrzeuge, dort gelassene Gegenstände und lebendige Tiere, die den Gast oder eine andere Person gehören, unabhängig davon, ob die Fahrzeuge auf dem Hotelparkplatz oder außerhalb der Hotelgelände abgestellt worden sind.

§6. Rückgabe der gelassenen Gegenständen

1. Die persönliche Gegenständen, die Hotelzimmer gelassen worden sind, werden kostenpflichtig dem Gast auf die Adresse, die er bei der Anmeldung angegeben hat.
2. Wenn das Hotel solche Anweisung nicht bekommen hat, werden die Gegenstände 3 Monate aufbewahrt.

§7. Datenschutz

Durch Buchung, Anzahlung oder volle Zahlung für den Aufenhalt im Hotel, ist der Gast damit einverstanden, dass das Hotel Mużakowski Health Resort Gmbh & Co. KG mit Sitz in Łęknica 68-208, 1-go Maja Straße 8 die personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzgesetz (Gesetzblatt vom 2016, Punkt 922 mit späteren Veränderungen) speichern und verarbeiten darf, wenn sie notwendig sind den Aufenhalt des Gastes im Hotel zu realisieren und andere Dienstleisungen, die von dem Hotel angeboten werden, zu benutzen. Der Gast hat Recht darauf, seine personenbezogenen Daten, die zu korrigieren, löschen oder die Verarbeitung einzuschränken. Die

§8. Weitere Bestimmungen

1. In unseren Hotel wird der Aufenthalt von Tieren gegen einer zusätzlichen Gebühr von 50 zl pro Tag akzeptiert. Der Gast trägt die volle Haftung für die durch dem Tier zugefügten Schaden. Der Betreuer von dem Tier ist verpflichtet die separate Hotelordnung betreffend den Aufenthalt von Tieren im Hotel zu Kenntnis zu nehmen und unbedingt zu beachten. Diese Ordnung befindet sich an der Rezeption.
2. Die öffentlichen Stellen auf dem Hotelgelände sind videoüberwacht und die Aufnahmen werden registriert. Die Aufnahmen werden nach 7 Tagen gelöscht und werden dementsprechend vor unbefugten Personen gesichert. Sobald der Gast das Hotelgelände betreten hat, ist er mit der Videoüberwachung einverstanden. Die Videoüberwachung dient der Verbesserung der Sicherheit von der Hotelgästen.

Hotelordnung
The Hotel Rules and Regulations

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