Naturschutzgebiet ‚Am Mühlenbach‘
Sehenswürdigkeiten entlang der Route und der Name des Naturschutzgebietes
Das Naturschutzgebiet ‚Am Mühlenbach‘ liegt am Fluss Skroda, manchmal auch Młyńska Struga (Mühlenbach) genannt. Das Gebiet ist Natur in ihrer reinsten Form, weshalb es in das Programm NATURA 2000 aufgenommen wurde und ein Schutzgebiet eingerichtet wurde.
Der Name ‚Am Mühlenbach‘ kommt daher, dass die Straße durch das Schutzgebiet zu den Ruinen der ehemaligen deutschen Siedlung Młyn Kucyk (Ponymühle) führt. Der Fluss Skroda ist durch seine Mäander und die rötlich-smaragdgrüne Farbe seines Wassers sehr reizvoll. Auf halbem Weg zu den Ruinen stößt man auf Überschwemmungsgebiete, die durch die Aktivitäten der Biber entstanden sind. Im Frühjahr und Herbst sehen diese Auen unverwechselbar aus - wie Feuchtgebiete, in die man Cappucino-Kaffee geschüttet hat. Auch Füchse, Rehe, Rehe und Wölfe kann man hier treffen. Seien Sie versichert, dass sie uns alle nicht fressen werden - es lohnt sich, in einer Gruppe zu gehen, um im Notfall eine Person zu opfern :) Dies ist ein großartiger Ort für Liebhaber der Natur- und Landschaftsfotografie. Aufmerksame Touristen werden auch Spuren einer vorbeiziehenden Front während des Zweiten Weltkriegs finden. Das Mühlrad aus den Ruinen der Ponymühle wird im Städtischen Kulturzentrum als Artefakt und eine interessante Einzelheit aufbewahrt.
Das Reservat grenzt an den Geopark Muskauer Bogen. Es handelt sich um ein Fragment eines charakteristischen natürlichen Mischwaldes mit reichem Unterholz, das typisch für Buchen-Eichenwälder ist.
Das Naturschutzgebiet ‚Am Mühlenbach‘ ist eine der interessantesten Natur- und Landschaftsattraktionen in der unmittelbaren Umgebung von Łęknica.
Wie kommt man dorthin?
Der Weg durch das Naturschutzgebiet von der Łęknica-Seite aus beginnt an der Wiejska-Straße und führt in der Nähe der zahlreichen Mäander des Skroda-Flusses zu den Ruinen der ehemaligen Ponymühle - es lohnt sich wirklich, diese natürliche, reiche Landschaft zu sehen. Der Beginn der Route wird durch den Anblick einer ehemaligen Mülldeponie getrübt, aber wenn man sich rechts von ihr in Richtung Südosten bewegt, wird es nur noch besser. Dies ist eine großartige Option für Fahrradenthusiasten.
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Verbote im Naturschutzgebiet Aufgrund der Tatsache, dass es sich schließlich um ein Naturschutzgebiet handelt
ist im Naturschutzgebiet verboten:
- die Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden und technischen Anlagen, ausgenommen Anlagen und Einrichtungen, die den Zwecken des Naturschutzgebietes dienen;
- Wildtiere zu fangen oder zu töten, Eier, Jungtiere und Entwicklungsformen von Tieren zu sammeln oder zu zerstören, Wirbeltiere absichtlich zu erschrecken, Geweihe zu sammeln, Höhlen, Nester, Betten und andere Unterschlüpfe von Tieren und ihre Brutstätten zu zerstören;
- die Jagd, mit Ausnahme der in einem Schutzplan ausgewiesenen Gebiete oder der für ein Naturschutzgebiet festgelegten Erhaltungsaufgaben;
- Ernten, Zerstören oder absichtliches Beschädigen von Pflanzen und Pilzen;
- natürliche Gegenstände, Flächen und Ressourcen, Schöpfungen und Bestandteile der Natur zu nutzen, zu zerstören, vorsätzlich zu beschädigen, zu verunreinigen und zu verändern;
- die Veränderung der Wasserverhältnisse und die Regulierung von Flüssen und Bächen, wenn diese Veränderungen nicht dem Schutz der Natur dienen;
- Gewinnung von Gestein, einschließlich Torf, und Fossilien, einschließlich versteinerter Pflanzen- und Tierreste, Mineralien und Bernstein;
- die Zerstörung von Böden oder die Änderung der Bodenbestimmung und -nutzung;
- das Abbrennen von Lagerfeuern und Tabakerzeugnissen sowie die Verwendung von Lichtquellen mit offener Flamme, außer an vom Regionaldirektor für Umweltschutz ausgewiesenen Orten;
- die Ausübung von verarbeitenden, gewerblichen und landwirtschaftlichen Tätigkeiten, mit Ausnahme der im Schutzplan ausgewiesenen Gebiete;
- die Verwendung von chemischen und biologischen Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln;
- das Sammeln von Wildpflanzen und -pilzen sowie Teilen davon, außer an den vom Regionaldirektor für Umweltschutz ausgewiesenen Stellen;
- die Fischerei auf Fische und andere Wasserorganismen, außer in Gebieten, die in einem Schutzplan oder im Rahmen von Erhaltungsmaßnahmen ausgewiesen sind;
- Wandern, Radfahren, Skifahren und Reiten, mit Ausnahme der vom Regionaldirektor für Umweltschutz ausgewiesenen Skiloipen und Routen;
- das Mitbringen von Hunden in die Gebiete, die unter strengem und aktivem Schutz stehen, mit Ausnahme der im Schutzplan ausgewiesenen Orte;
- Klettern, Erforschung von Höhlen oder Wasserreservoirs, außer an Orten, die vom Regionaldirektor für Umweltschutz bestimmt wurden;
- den Fahrzeugverkehr von den öffentlichen Straßen und von den vom Regionaldirektor für Umweltschutz ausgewiesenen Straßen fernzuhalten;
- das Anbringen von Schildern, Aufschriften, Werbung und anderen Zeichen, die nicht mit dem Naturschutz, der Erschließung des Parks oder eines Naturschutzgebiets oder der ökologischen Bildung zusammenhängen, mit Ausnahme von Straßenschildern und anderen Zeichen, die mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zusammenhängen;
- Störung der Ruhe und Stille;
- die Benutzung von Motorbooten und anderen motorisierten Geräten, die Ausübung von Wasser- und Motorsport, Schwimmen und Segeln, mit Ausnahme von Gewässern oder Strecken, die vom Regionaldirektor für Umweltschutz ausgewiesen werden;
- Durchführung von Erdarbeiten, die das Gelände dauerhaft verformen;
- Zelten, mit Ausnahme der vom Regionaldirektor für Umweltschutz ausgewiesenen Standorte;
- die Durchführung wissenschaftlicher Forschung ohne die Zustimmung des Regionaldirektors für Umweltschutz;
- das Einführen von Pflanzen-, Tier- oder Pilzarten ohne Zustimmung des für die Umwelt zuständigen Ministers;
- die Einführung gentechnisch veränderter Organismen;
- Organisation von Freizeit- und Sportveranstaltungen ohne Zustimmung des Regionaldirektors für Umweltschutz.